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Wahlen

Ein neues Jugendparlament wird es erst wieder 2025 gewählt.

                                                                                                   

Gewählt werden 15 Mitglieder.

 

Jeder Wähler hat eine Stimme.

 

Wer darf wählen?

Alle Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der Wahl zwischen 13 - 21 Jahre als sind

und ihren Hauptwohnsitz in den letzten drei Monaten vor der Wahl in der Samtgemeinde Artland hatten.

 

Wer darf kandidieren?

Alle Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der Wahl zwischen 15 - 23 Jahre alt sind

und ihren Hauptwohnsitz in den letzten drei Monaten vor der Wahl in der Samtgemeinde Artland hatten.